„Ich brauche Spenden für einen Assistenzhund. Bitte helfen Sie mir!“
oder
„Ich habe einen Welpen/Hund und suche einen Trainer für die Assistenzhundeausbildung.“
Diese zwei Sätze liest man sehr häufig in jeglichen Medien oder bekommt man in der Beratung gesagt.
Dabei werden meistens mehrere Schritte auf dem Weg zum Hund übersprungen. Die folgenden Erklärungen sind wichtig, um festzustellen ob ein Assistenzhund notwendig ist und eventuell sogar finanziert wird.
Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) ist die Rede von Menschen mit Behinderung und Assistenzhunden (Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft).
Was ist eine Behinderung? Ab wann gilt ein Mensch als Mensch mit Behinderung?
Die Diagnose ist dafür nicht entscheidend! Genauso wenig das gefühlte Leid des Menschen.
Nach § 2 Abs. 1 SGB IX gilt ein Mensch als behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn eine derartige Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Dabei wird noch zwischen drei Gruppen unterschieden:
– Menschen, die eine Behinderung haben (unter einem GdB von 30) oder von einer Behinderung bedroht sind.
– Menschen bei denen eine Schwerbehinderung durch ärztliche Gutachten nach § 2 Abs. 2 SGB IX: Grad der Behinderung von mehr als 50, festgestellt worden ist.
– Menschen mit einer Behinderung mit einem GdB von mindestens 30, aber weniger als 50. Diese sind Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt.
Zu Bedenken ist noch, dass die Behinderung je nach Einschränkungen neu überprüft werden kann und meistens auch wird. So kann auch eine chronische Erkrankung als Behinderung eingestuft werden. Auch wenn chronische Erkrankungen teilweise heilbar sind. In diesem Fall verliert der Betroffene dann die Einstufung als Mensch mit Behinderung.
Wichtig ist inwieweit die Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das Alltagsleben, die eigene selbstständige Versorgung beeinträchtigt.
Das Lebensalter ist ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Ermittlung, ob eine Behinderung vorliegt und in welchem Ausmaß. Abgesehen von Menschen mit angeborenen Behinderungen, sind bei vielen jungen Menschen noch nicht alle therapeutischen und medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Das sind Gründe dafür weshalb ein Einstufung der Behinderung u.U. abgelehnt wird oder der GdB sehr niedrig ist, eine Pflegestufe abgelehnt wird, von einem Assistenzhund abgeraten wird usw.
Beispiele:
– Eine Epilepsie kann so gut behandelt werden, dass der Betroffene zwar lebenslang Medikamente nehmen muss. Aber anfallsfrei ist.
– Auch eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung ist durch unterschiedlichste Therapien heilbar (Diagnose, Differentialdiagnosen, Symptome, Geschichte, Therapien, Heilungschancen usw.: https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/1125639)
– Diabetes Typ 2 ist vollständig heilbar durch eine Umstellung der Ernährung und des Alltags, ganz ohne Medikamente.
Meine Empfehlung ist vorab sich als betroffener Mensch sich gut über sein Krankheitsbild zu informieren, sich selbst zu reflektieren, alle Möglichkeiten an Therapien und ärztlicher Behandlungen vorab auszuschöpfen und sich über die eigenen Rechte zu informieren.