Assistenzhunde helfen Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, einige Behinderungen sind sichtbar und andere unsichtbar.
Assistenzhunde sind KEINE Therapiehunde oder Therapiebegleithunde!
Menschen gelten im sozialrechtlichen Sinne als behindert (§ 2 Absatz 1 SGB IX), wenn ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten oder ihre seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend (das heißt länger als sechs Monate) von dem altersentsprechenden Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.
Kennzeichnung von Assistenzhunden
Assistenzhunde tragen, während sie arbeiten, eine Kenndecke und/oder ein Führgeschirr und der (angehende) Assistenzhundehalter hat einen Nachweis über seinen Assistenzhund in Ausbildung oder einen Assistenzhundeausweis.
In Deutschland sind die Kenndecken für Assistenzhunde, außer bei Blindenführhunden, nicht vereinheitlicht.
Auswahl von Hunden für die Arbeit als Assistenzhund
Assistenzhunde werden nach einer genauen Bedarfsanalyse, Beratungen und Gesprächen sorgfältig ausgesucht. Dabei werden mehrere Dinge berücksichtigt:
- Die Wünsche des Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel besondere Persönlichkeitsmerkmale des Hundes.
- Rassetypische Merkmale, genetische Disposition der Hunde.
- Die Größe und das Gewicht des Hundes.
- Das Energielevel des Hundes.
- Die Gesundheit des Hundes und der Elterntiere.
- Die Kooperationsbereitschaft des Hundes.
Genauso wichtig ist beim zukünftigen Hundehalter folgendes zu hinterfragen, bzw. dass dieser sich diese Fragen selber stellt:
- Bin ich mir der Verantwortung bewusst, die ein Hund mit sich bringt?
- Ist mir im klar, wie viel Zeit, Geduld, Struktur, Durchhaltevermögen und konsequentes Handeln in Verbindung mit dem Hund ich aufbringen muss?
- Kann ich dem Hund während und nach der Ausbildung ausreichend Auszeiten geben und eine wirkliche Alternative und ein Ventil zur Arbeit?
- Auch der bestausgebildete Assistenzhund ist und bleibt ein Lebewesen, zeigt ganz normale hündische Verhaltensweisen, bringt eigene Bedürfnisse und Persönlichkeitsmerkmale mit. Komme ich damit klar?
- Habe ich verstanden, dass die Verantwortung, ob die Ausbildung gelingt und ob der Assistenzhund auch nach einer Prüfung weiter solide arbeitet, an mir selber liegt und ein Trainer ausschließlich zur Unterstützung, Begleitung und Anleitung da ist, es aber nicht am Trainer oder Züchter liegt, wenn etwas nicht klappt?
Finanzierung
Es gibt mehrere Finanzierungsmöglichkeiten für die Anschaffung und die Ausbildung von Assistenzhunden.
Fehlende Aufklärung von Ämtern, Antragstellern, gesetzlichen Betreuern und noch fehlende Rechtsverordnungen erschweren allerdings, die hohen Kosten für die Ausbildung zusammen zu bekommen.
Die Anschaffung, Ausbildung, die umfangreiche gesundheitliche Untersuchung des Hundes und die Prüfung kostet je nach Art der Ausbildung, Intensität, Lebensumständen des Menschen oder der Familie und je nach Entwicklung des Hundes zwischen 10.000 € und 30.000 €.
Folgende Finanzierungsmöglichkeiten gibt es:
- Kostenübernahme der Krankenkasse
- Kostenübernahme der Eingliederungshilfe
- Berufsgenossenschaft
- Persönliches Budget
- Opferentschädigungsgesetz
- Fond se* Miss*
- Spenden
Weitere Informationen im Blogartikel hier.
Ausbildungsarten
- Assistierte Selbstausbildung
- Duale Ausbildung
- Fremdausbildung
Qualitätssicherung, Überprüfungen und Prüfungen
Wie im Assistenzhunde-Gesetz daraufhin gewiesen wird, ist eine Akkreditierung und ein damit verbundenes Qualitätsmanagement gesetzlich verpflichtend.
Genaueres ist in der Assistenzhundeverordnung vorgegeben.
Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen sollte für jeden, der eine Assistenzhunde-Mensch-Gemeinschaft unterstützt, Qualität, Evaluierung, fundierte Konzepte, Strukturen und Transparenz im Sinne des Teams eine Selbstverständlichkeit sein.
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres wird eine große Gesundheitsuntersuchung mit Blutbild, Röntgen, Beratung zu einer Kastration und einigem mehr durchgeführt.

Bei gesundheitlicher Eignung des Hundes für seine zukünftige Aufgabe wird eine Eignungsüberprüfung durchgeführt.
Das Durchschnittsalter bei der Abschlussprüfung liegt zwischen zwei und drei Jahren, variiert aber je nach Entwicklungsstand.
Die Begleitung durch den Assistenzhund
Nach BGG Abschnitt 2b § 12e (1): “Träger der öffentlichen Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischen für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde.”
Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Menschen mit Assistenzhund begegne?
Den Hund:
- nicht anschauen,
- nicht ansprechen,
- nicht anlocken, z.B. durch schnalzen, in die Hände klatschen usw.,
- nicht füttern,
- nicht anfassen,
- einen angemessenen Abstand halten,
- den eigenen Hund anleinen und keinen Kontakt zulassen.
Warum?
Assistenzhunde, die eine Kenndecke und/oder Führgeschirr tragen, tragen dies nicht nur, um nach Außen hin sichtbar zu machen, dass sie Assistenzhunde sind. Sie sind in der Ausbildung darauf konditioniert, dass die Kennzeichnung bedeutet, dass sie jetzt arbeiten und sich voll und ganz auf seinen Menschen mit Behinderung konzentrieren.
Wie im Übrigen auch für Menschen, die arbeiten und gleichzeitig noch von zig Umweltreizen umgeben sind, ist dies selbst für sehr gut und solide ausgebildete Assistenzhunde sehr anstrengend.
Je nach Behinderung arbeiten sie mit der Nase und anderen Sinnen, um eine rechtzeitige Unterzuckerung, einen Blutdruckabfall, einen drohenden epileptischen Krampfanfall, einen Ohnmachtsanfall oder zum Beispiel eine Dissoziation oder Flashback bei ihrem Hundehalter erkennen.
Assistenzhunde müssen die Umgebung in sekundenschnelle einschätzen, um seinen Menschen vor Gefahrenquellen zu warnen, sie anzuzeigen und damit Stürze und andere potenziell lebensbedrohliche Zustände zu verhindern.
Mehr Informationen dazu unter den Beschreibungen der unterschiedlichen Assistenzhunde.
Verhalten gegenüber dem Menschen:
Die Neugierde ist häufig sehr groß, wenn man auf einen Menschen mit Assistenzhund trifft.
Das ist durchaus verständlich. Viele kennen sie nur aus dem Fernsehen oder aus anderen Medien.
Haben Sie Verständnis, wenn der Hundehalter Ihre Fragen nicht beantworten möchte. Sie wissen nicht wie häufig das Team bereits am Tag angesprochen und beobachtet worden ist.
- Lesen Sie was auf der Kenndecke steht!
- Fragen Sie nicht nach dem Krankheitsbild. Das ist etwas sehr Persönliches.
- Verhalten Sie sich gegenüber dem Menschen so wie gegenüber jedem anderen. Manchen Menschen sieht man ihre Behinderung an, anderen nicht. Vertrauen Sie darauf, dass dieser Mensch eine Berechtigung auf seinen Assistenzhund hat, denn diese muss er häufig genug vorzeigen.






Wie verhalte ich mich, wenn der Assistenzhund Hilfe holt oder der Mensch am Boden sitzt oder liegt?
1. Ein Assistenzhund gekennzeichnet mit Kenndecke rennt alleine auf Sie oder andere Menschen zu:
- Schauen Sie, ob an der Kenndecke des Hundes ein Täschchen mit Notfallinfos hängt. Nehmen Sie diese ab und lesen den Inhalt.
- Manche Assistenzhunde legen beim Hilfe holen ein Notfalltäschchen fremden Menschen vor die Füße. Schauen Sie in das Täschchen und lesen Sie den Inhalt.
- Nehmen Sie den Hund nicht an die Leine, wenn das nicht in den Anweisungen steht! Gehen Sie dem Hund hinterher, er wird Sie zu seinem Hundehalter führen.
- Haben Sie keine Angst, wenn der Hund bellt! Einige Assistenzhunde haben gelernt durch Bellen Hilfe zu holen!
- Den Hund nicht festhalten, streicheln, mit ihm sprechen oder Leckerlis geben!
2. Ein Mensch sitzt oder liegt am Boden, während der Assistenzhund daneben oder auf der Person liegt:
- Halten Sie Abstand!
- Weder Mensch noch Hund anfassen oder festhalten!
- Trennen Sie den Hund nicht vom Hundehalter.
- Schauen Sie nach Notfallinfos oder fragen Sie vorsichtig nach. Die Notfallinfos liegen meistens nebendran.
- Befolgen Sie die Anweisungen in der Notfalltasche.
- Falls ein Krankenwagen gerufen werden muss, dann geben Sie bitte die Informationen aus den Notfallanweisungen mit Diagnose durch und dass ein Assistenzhund anwesend ist.
- Falls beschrieben rufen Sie die Notfalltelefonnummer an.
- Sollte der Mensch bewusstlos sein, leisten Sie Erste Hilfe. Assistenzhunde sind dies gewohnt und müssen dabei nicht angebunden oder festgehalten werden.
- Bei einem epileptischen Krampfanfall lassen Sie den Assistenzhund arbeiten, auch wenn das für Sie ungewöhnlich aussieht. Diese Hunde wissen genau, was sie machen müssen. Sie können jedoch gefährliche Gegenstände aus dem Weg räumen und eine weiche Unterlage für den Kopf besorgen. Sollte der krampfende Mensch einen Mundschutz tragen, nehmen Sie ihm diesen ab.
3. Wenn der Mensch mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden muss:
- Immer mehr Krankenwagen, Sanitäter nehmen die Assistenzhunde mit.
- Manchmal möchten das die Sanitäter oder Notärzte nicht oder es ist nicht sinnvoll, da der Mensch intensivmedizinisch behandelt werden muss.
- Im letzten Fall rufen Sie spätestens jetzt die Notfallkontaktnummern an und nehmen Sie dem Hund die Kenndecke ab. Jetzt können Sie ihn streicheln, ihn loben, ihm Leckerlis geben und darauf warten, dass er abgeholt wird. Die Teams sind normalerweise so organisiert, dass es nicht notwendig ist, dass der Hund in ein Tierheim gebracht werden muss.
Aufklärungsvideos
von Pfotenpiloten
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